Niedersachsen gibt mehr Zeit für technische Umstellung

Mehr Zeit für die Umrüstung von Registrierkassen mit manipulationssicheren technischen Sicherheitssystemen (TSE): Am Freitag, 10. Juli, haben die Finanzminister aus Niedersachsen und vier weiteren Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg) gemeinsam im Interesse der Wirtschaft beschlossen, betroffenen Unternehmen wie etwa Händlern oder Gastronomen in ihren Ländern für die technische Umstellung ihres Kassensystems mehr Zeit einzuräumen. „Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben wir uns für eine bundeseinheitliche Lösung eingesetzt. Ohne das Bundesfinanzministerium war das aber nicht möglich“, so Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers.

Das BMF verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Trotz der zeitlichen Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Realisierung der Kassenlösungen durch die besonderen Belastungen infolge der Corona-Krise und die Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze verweigert sich das BMF einer Fristverlängerung bei der Kassenumstellung.

Für die Umsetzung schaffen die Länder mit Erlassen nun eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Danach werden die Finanzverwaltungen dieser Länder auf Basis des jeweiligen Erlasses Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung besondere Härten verbunden wären.

Dies wird in Niedersachsen Minister Hilbers zufolge generell dann unterstellt, wenn der Betroffene:

  • Die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
  • Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege ist in diesen Fällen hinreichend.

Hintergrund: Auf Basis des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 besteht unter anderem seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht, jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.

Da bereits im vergangenen Jahr absehbar war, dass eine flächendeckende Ausrüstung von elektronischen Kassensystemen mit TSE zum 1. Januar 2020 nicht sichergestellt werden könnte, hatte das BMF am 6. November 2019 in Abstimmung mit den Ländern eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht, wonach die fehlende Ausrüstung eines Kassensystems mit einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet würde. Auch die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) sowie die Meldepflicht wurden in diesem Rahmen zurückgestellt.

Die IHK Niedersachsen (IHKN) hatte sich in einem Schreiben vom 23. Juni 2020 an Finanzministerium und Wirtschaftsministerium sowie an Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages und niedersächsische Abgeordnete des Deutschen Bundestages nachdrücklich für eine Fristverlängerung bei der Kassenumstellung bis ins nächste Jahr (…“am besten erst am 31. Dezember 2021..“) eingesetzt.